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Kleinunternehmer-Regelung 2025
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Kleinunternehmerregelung 2025

Für Kleinunternehmer in Deutschland ergeben sich ab 2025 einige Änderungen – vor allem und erfreulicherweise bei den Umsatzgrenzen!
Die im Jahressteuergesetz und im Wachstums-Chancengesetz vom März 2024 festgelegten Änderungen sind zwar teilweise noch im Entwurfstadium. Es ist aber davon auszugehen, dass das meiste davon auch umgesetzt wird:

  1. Erhöhung der Umsatzgrenzen: Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung werden angehoben. Ab 2025 gilt eine Grenze von 25.000 Euro für das Vorjahr und 100.000 Euro für das laufende Jahr. Überschreitet ein Kleinunternehmer im laufenden Jahr die 100.000 Euro-Grenze, muss er sofort zur Regelbesteuerung wechseln und Umsatzsteuer ausweisen. Diese Änderung unterscheidet sich von der bisherigen Regelung, bei der der Wechsel erst im nächsten Steuerjahr notwendig war.
  2. Internationalisierung innerhalb der EU: Die Kleinunternehmerregelung wird ab 2025 auch für Unternehmen aus anderen EU-Ländern zugänglich. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer aus Deutschland die Regelung in anderen EU-Ländern nutzen können, sofern sie die jeweilige Umsatzgrenze des Landes nicht überschreiten. Und hier wird es interessant! Möglicherweise kannst nun die Klein­unternehmer­regelung andere EU-Länder in Anspruch nehmen, solange dein Umsatz in diesen Ländern unter 100.000 Euro pro Jahr bleibt.
    Dabei lauert allerdings bürokratischer Aufwand. Die Beantragung einer speziellen Identifikationsnummer dürfte noch das wenigste ausmachen.
  3. Neue Pflichten und Fristen: Ein einmaliger, geringfügiger Überschritt der Umsatzgrenzen (bis zu 15 % über fünf Jahre) bleibt unberücksichtigt, jedoch führt ein signifikanter Überschritt zur sofortigen Umsatzsteuerpflicht. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bleibt kompliziert: Ein Kleinunternehmer-Verzicht ist nur zu Beginn eines Kalenderjahres möglich und bindet den Unternehmer für mindestens fünf Jahre.
  4. E-Rechnungspflicht: Ab 2025 tritt eine allgemeine E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte in Kraft, was für Kleinunternehmer zusätzliche Anforderungen an die Rechnungsstellung bedeutet. Der Zweck: Die EU möchte die Digitalisierung beschleunigen und die Rechnungsverarbeitung vereinfachen.

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