Änderungen für Steuerzahler. Erhöhung des Grundfreibetrags.
Ab 2024 gilt in Deutschland ein höherer Grundfreibetrag für die Einkommensteuer. Im Jahr 2023 lag der Grundfreibetrag für Singles bei 10.908 Euro, die Erhöhung beträgt 696 Euro. Wer ein Einkommen bis zu 11.604 Euro pro Jahr erzielt, ist von der Einkommensteuer befreit.
Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt
Der Grundfreibetrag hat den Zweck, das existenznotwendige Einkommen der Steuerpflichtigen nicht weiter zu beschneiden. Der Grundfreibetrag wird von den Finanzämtern automatisch berücksichtigt, eine besonderer Hinweis in der Steuererklärung ist dazu nicht erforderlich. Einkommenssteuer wird erst auf den Betrag fällig, der über dem Grundfreibetrag liegt.
Grundfreibetrag für Verheiratete
Bei Verheiratete gilt jeweils der doppelte Grundfreibetrag. Steuerfrei war 2023 ein Einkommen von bis zu 21.816 Euro, für 2024 sind Verheiratete bis zu einem Einkommen von 23.208 Euro von der Steuer befreit.
Das zu versteuernde Einkommen
Berechnet wird die Einkommensteuer auf Basis des zu versteuernden Einkommens. Als versteuerndes Einkommen wird der Teil des Einkommens bezeichnet, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen übrig bleibt. Die Einkommensteuer wird in Deutschland progressiv berechnet, der Steuersatz steigt also mit dem zunehmendem Einkommen steigt. Die prozentuale Höhe beginnt bei 14% und endet mit dem Spitzensteuersatz von 42%.